Honorar
Als Richtwert können Sie von 60,00 Euro pro 60 Minuten Behandlungsdauer ausgehen.

  • Erstgespräch (90 Minuten):  90 Euro
  • Folgetermin (60 Minuten/90 Minuten): 60 Euro/90 Euro

Die Kosten werden zum Erstgespräch selbstverständlich auch noch einmal besprochen.

 
 

Abrechnung

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Als Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie verfüge ich im Rahmen meiner Praxis über keine Kassenzulassung. Bitte beachten Sie, dass die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung durch eine/n Heilpraktiker/in von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht erstattet werden. Dies bedeutet, dass Sie die
Therapiekosten selbst tragen. Dementsprechend erhalten Sie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und zahlen das Honorar direkt an mich.

Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden. 

 
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG ODER ZUSATZVERSICHERUNGEN
erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.  Klären Sie am besten vorher mit ihrer Versicherung, ob und inwieweit die Leistungen eines Heilpraktikers beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie übernommen werden.

Sofern ihre Versicherung Heilpraktikerleistungen erstattet, ist folgendes zu beachten:

  • Heilpraktiker/innen haben keine Möglichkeit, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen.
  • Das heißt, dass Sie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen erhalten und das Honorar direkt an die/den Heilpraktiker/in zahlen. 
  • Die erhaltene Rechnung können Sie bei der Versicherung zwecks Erstattung einreichen. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.
  • Auf die Höhe der Erstattung durch ihre Versicherung hat die/ der Heilpraktiker/in keinen Einfluss.
  • Unter Umständen werden von der Versicherung nur die im aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) angegebenen Kostensätze erstattet. Diese stammen jedoch aus dem Jahr 1985 und sind seitdem nicht an die allgemeine Kostenentwicklung in Deutschland angepasst worden.  Eine Abrechnung des Honorars nach dem GebüH-Mindestsatz ist aus wirtschaftlichen Gründen deshalb nicht möglich. 
  • Bei Abweichungen der Erstattungssätze zu dem von mir abgerechneten Honorar für einzelne Therapieverfahren muss die Differenz als Eigenanteil übernommen werden.

ZUSÄTZLICHE INFORMATION
Therapiekosten, die nicht von Krankenkassen übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Diese sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, in der Regel von der Steuer absetzbar.

 

Rechnung

Die Rechnung kann innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung beglichen werden.  Es besteht auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen. Sprechen Sie mich diesbezüglich gern an.

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